Team Servicebüro
Infotelefon: 06051 / 91679-0
Telefax: 06051 / 91679-10
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Wir haben für Sie häufig gestellte Fragen von Teilnehmer/innen rund um die Themen Kursbuchung/Kursbesuch zusammengestellt.
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, möglichst auf unserem Anmeldeformular, das Sie bitte per Post, Telefax, E-Mail oder über unsere Website an uns senden. Jede Form der Anmeldung, auch der Eintrag in eine Wiederanmeldeliste ist verbindlich.
Sie erhalten eine schriftliche Anmeldebestätigung per Post; im Falle einer Online-Anmeldung eine Bestätigung per E-Mail. Die Anmeldebestätigung dient im Bedarfsfall auch zur Vorlage beim Finanzamt.
Wenn Sie nicht (nur) sich selbst, sondern z. B. Ihr Kind oder mehrere Personen, wie z. B. Mitarbeitern/innen anmelden möchten, füllen Sie bitte ein, bzw. mehrere Anmeldeformulare entsprechend aus oder senden Sie uns eine Anmeldung per E-Mail mit den Kontaktdaten der jeweiligen Personen und der Information, an welche Adresse die Rechnung gestellt werden soll.
Wenn die Anmeldung über die Homepage erfolgt, bitte im Feld „Bemerkungen“ die Daten der teilnehmenden Personen eintragen sowie den Rechnungsempfänger.
Die BiP führt Wartelisten. Sobald ein Platz frei ist, wird die nachrückende Person informiert.
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die BiP mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (per Post, Fax oder E-Mail) über Ihren Widerruf informieren. Hierfür kann auch unser Muster-Widerrufsformular genutzt werden.
Ermäßigungsberechtigt sind:
Sie erhalten auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung. Qualifizierte Teilnahmebescheinigungen (VHS-Zertifikate) werden für Veranstaltungen mit einer Abschlussprüfung ausgestellt.
Mit der Teilnahmebescheinigung wird durch die vhs eine regelhafte Teilnahme, d. h. 80 % Anwesenheit, bestätigt. Auch bei weniger als 80 % Anwesenheit kann auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung „anteilig“ ausgestellt werden, hier ist dann die konkrete Anzahl der Anwesenheiten vermerkt.
Eine Abmeldung zu einer Veranstaltung innerhalb der folgenden Fristen ist schriftlich einzureichen. Maßgeblich ist das Einreichungsdatum. Gerade im Sinne der Fairness soll das Risiko für Unvorhergesehenes zwischen der BiP und den Teilnehmenden geteilt bleiben. Bei einer Abmeldung nach den genannten Fristen ist eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages nicht mehr möglich.
Eine Abmeldung vom laufenden, mehrtätigen Veranstaltungsangebot ist nur aufgrund gesundheitlicher oder zwingender beruflicher Gründe möglich. In diesem Fall ist nur eine anteilige Kostenerstattung möglich, d. h. in Anspruch genommene Unterrichtsstunden oder zur Vorbereitung der Veranstaltung entstandene Kosten sind von der Rückzahlung ausgeschlossen. Als Stichtag gilt die Vorlage einer schriftlichen Bescheinigung. Für Prüfungen aus dem Bereich Sprachen sowie Beruf und EDV gelten die jeweiligen Rücktrittsbedingungen der zuständigen Prüfungszentren. Diese Rücktrittsbedingungen können auf den Homepages der jeweiligen Prüfungsinstitutionen eingesehen werden. Der auf die Bildungspartner Main-Kinzig entfallende Anteil der Prüfungsgebühr kann nicht zurückerstattet werden.
Sollte die BiP aus wichtigen Gründen (Erkrankung der Kursleitung, zu geringe Teilnehmerzahl oder höhere Gewalt) gezwungen sein, den Kurs abzusagen, so ist die BiP nur zur Rückzahlung der entrichteten Teilnehmerbeiträge verpflichtet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer/innen bestehen nicht.
Bei kostenpflichtigen Online-Veranstaltungen ist eine Abmeldung unabhängig von der hier genannten Abmeldefrist nicht mehr möglich, nachdem die Zugangsdaten (wie ein Zugangslink oder im Falle der vhs.cloud z. B. der Kurscode) versandt worden sind. Dies gilt, insofern die versandten Daten seitens der BiP oder anbietender Dritter nicht mehr ungültig gemacht werden können.
Wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wird die Veranstaltung in der Regel abgesagt. Sie werden über den Kursausfall telefonisch oder per E-Mail informiert.
Das Teilnahmeentgelt einer Veranstaltung wird aufgrund der festgelegten Mindestteilnehmerzahl berechnet. Kommt diese nicht zustande, kann im Einzelfall und auf Wunsch aller am Kurs Interessierten zum Zustandekommen des Angebots ein entsprechend höheres Entgelt oder – bei gleichbleibendem Entgelt – eine Verringerung der Stundenzahl vereinbart werden. Hierzu muss allerdings das Einverständnis aller Angemeldeten vorliegen.
Sie erhalten von uns ca. eine Woche vor Kursbeginn eine Rechnung die innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, bzw. zu überweisen ist. Eine Ratenzahlung des Entgeltes kann auf Antrag eingeräumt werden. Der Wunsch dazu muss jedoch gleichzeitig mit der Anmeldung geäußert werden.
Die BiP übt keine Aufsicht für Kinder/Jugendliche aus, wie sie zum Beispiel in Kindergärten und Schulen Pflicht ist. Die Aufsicht als reine Organisationsaufsicht findet nur während der Kurszeiten statt. Die Erziehungsberechtigten sind für das Bringen und Holen selbst zuständig. Für alle Teilnehmer/innen unter 18 Jahren gilt, dass sie den Anweisungen der Kursleitung nachzukommen haben und sich nicht ohne Abmeldung bei der Kursleitung vom Veranstaltungsort entfernen dürfen.
Das vhs-Programm erscheint zweimal jährlich, jeweils vor Beginn des Sommer- und Wintersemesters. Das Programm ist sowohl in der gedruckten Version an vielen öffentlichen Stellen erhältlich sowie auch auf der Website der Bildungspartner als Download Blätter-Katalog abrufbar.
Regionalspezifische Feiertage, Schulferien und bewegliche Schulferientage können unterrichtsfrei sein.
Die Erhebung und Nutzung Ihrer Daten erfolgt streng nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Wir fühlen uns der Vertraulichkeit Ihrer personenbezogenen Daten besonders verpflichtet und arbeiten deshalb streng innerhalb der Grenzen, die die gesetzlichen Vorgaben uns setzen. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzbestimmungen.
Der gesamte Parkplatz um das Bildungshaus herum wird von den Main-Kinzig-Kliniken bewirtschaftet und ist daher gebührenpflichtig (0,50 €/30 Minuten; die ersten 30 Minuten sind gebührenfrei). Kursteilnehmer können beim Befahren des Parkplatzes eine Parkkarte am Automaten ziehen und diese dann im Bildungshaus (neben dem Infobildschirm im Erdgeschoss) am Entwertungsgerät für vier Stunden kostenfreies Parken entwerten lassen.
Die Kontaktdaten des BiP-Teams finden Sie unter "Ihre Ansprechpartner".
Grundsätzlich nimmt jeder Mitarbeitende der vhs jede Art von Beschwerden entgegen und entscheidet über deren weitere Behandlung. Für Beschwerden schwerwiegender Art ist die Leitung der vhs zuständig.
Für ihre Bildungsarbeit hat die Volkshochschule der Bildungspartner Main-Kinzig GmbH im November 2006 das Qualitätssiegel „Geprüfte Weiterbildungseinrichtung“ für verlässliche Qualitätsstandards verliehen bekommen. Dieses Qualitätssiegel wird mit Unterstützung des hessischen Wirtschaftsministeriums vom Verein „Weiterbildung Hessen e.V.“ vergeben und ist seither turnusgemäß alle drei Jahre jeweils mittels einer ausführlichen Dokumentenprüfung sowie eines Audits vor Ort erfolgreich überprüft worden. Das Qualitätssiegel ist eine Garantie dafür, dass die Volkshochschule ein genau definiertes Qualitätsniveau bei ihrer Arbeit einhält und seriöse Teilnahmebedingungen bietet.
Für Angebote der Beruflichen Bildung ist die vhs nach AZAV zertifiziert.
Postadresse:
Postfach 1865 • 63558 Gelnhausen
Besucheradresse:
Frankfurter Str. 30 • 63571 Gelnhausen
Infotelefon: 06051 / 91679-0
Öffnungszeiten allgemein
Montag, Mittwoch, Donnerstag
08:00 – 12:15 Uhr und 13:15 – 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 – 13:00 Uhr
Öffnungszeiten Fachbereich Deutsch
Montag, Mittwoch
08:00 – 12:15 Uhr und 13:15 – 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 – 13:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung