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AGB und Widerrufsbelehrung

1.  Vertragsbedingungen / Haftung


Die Kurse der Bildungspartner Main-Kinzig GmbH (BiP) stehen grundsätzlich allen Interessentinnen und Interessenten offen. In einigen Fällen werden bestimmte Personenkreise angesprochen.

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der BiP werden Entgelte erhoben. Eine Unterrichtseinheit (UE) umfasst in der Regel 45 Minuten. Grundsätzlich gelten die auf unseren Internetseiten aufgeführten Gebühren.

Die Kurse können nur stattfinden, wenn die Mindestteilnehmendenzahl erreicht ist. Es erfolgt keine gesonderte schriftliche Kurszusage. Bei Kursausfall oder Kursänderung werden die Teilnehmenden von der BiP unverzüglich (i. d. R. schriftlich per E-Mail) benachrichtigt.

Die BiP behält sich vor, bei wichtigen Gründen (wie z. B. kurzfristige Erkrankung der Kursleitung) den Kurs bzw. einzelne Kurstage zu verschieben oder abzusagen. Die Teilnehmenden werden über das Nicht-Stattfinden unverzüglich schriftlich (i. d. R. per E-Mail) benachrichtigt.


Haftung

Die BiP haftet nicht für Schäden, die durch Teilnehmende beim Besuch einer Veranstaltung entstehen (z. B. Unfall, Diebstahl oder Sachbeschädigung).

Die BiP übernimmt keine Aufsicht. Für minderjährige Teilnehmende gilt, dass Sie den Anweisungen der Kursleitenden nachzukommen haben und sich nicht ohne Abmeldung vom Veranstaltungsraum entfernen dürfen.


2.  Anmeldung


Kurse

Anmeldungen sind ausschließlich in schriftlicher Form (per Anmeldeformular, Brief, Fax oder E-Mail) möglich. Gehen für einen Kurs mehr Anmeldungen ein, als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet die Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen über die Teilnahme.

Bitte beachten Sie:

  • Eine schriftliche Anmeldung ist immer verbindlich.
  • Alle Teilnehmenden akzeptieren mit der Anmeldung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BiP und verpflichten sich, die Kursgebühr zu entrichten, auch wenn sie/er nicht am Kurs teilnimmt.
  • Bei Personen unter 18 Jahren benötigt die BiP die Unterschrift mindestens eines Erziehungsberechtigten für eine verbindliche Anmeldung


Prüfungen

Für Prüfungen gelten gesonderte Bedingungen, die in den hierfür vorgesehenen Anmeldeformularen benannt sind.

 
3.  Abmeldung


Eine Abmeldung ist ohne Angaben von Gründen möglich und muss der BiP spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Bei Kursen aus dem Bereich Bildungsurlaub beträgt die Abmeldefrist vier Wochen vor Kursbeginn. Abmeldungen müssen immer in Textform erfolgen (per Brief, Fax oder E-Mail).

Eine Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht ausreichend. Ein Fernbleiben von der Veranstaltung, das Versäumen des Unterrichts an einigen Kurstagen oder der Abbruch eines Kurses befreien nicht von der Zahlungspflicht; es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühr. Auch Erkrankung entbindet nicht von der Zahlungspflicht. In diesen Fällen ist die volle Gebühr zu zahlen.

Entscheidend ist der Eingang Ihres Schreibens bei der BiP. Im Falle eines fristgerechten Rücktritts von der Kursteilnahme wird das entrichtete Entgelt in voller Höhe zurückgezahlt. Nach Eingang der fristgemäßen Abmeldung verschickt die BiP eine schriftliche Abmeldebestätigung.

Ein kostenfreier Rücktritt nach der Abmeldefrist ist nur möglich, wenn die/der Teilnehmende gleichzeitig die Anmeldung einer Ersatzperson zu den gleichen Veranstaltungsbedingungen benennt. Nach Ablauf des jeweiligen Anmeldeschlusses erfolgt keine Gebührenerstattung. Es besteht in diesem Fall die Verpflichtung zur Zahlung der gesamten Gebühr.

Dies gilt nicht für Prüfungen. In diesen Fällen gelten je nach Prüfung unterschiedliche Fristen und Regelungen, über die jeweils gesondert informiert wird.


Härtefallregelung / Kulanz

Zur Vermeidung besonderer Härten kann die BiP über Ausnahmen entscheiden. In diesen Fällen erfolgt eine eventuelle, anteilige Erstattung der Gebühr über eine Gutschrift. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an.


Widerrufsrecht

Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht, wie bspw. nach Fernabsatzgesetz, bleibt von diesen Regelungen unberührt. Liegen zwischen Anmeldung und Kursbeginn weniger Zeit als die für das Widerrufsrecht eingeräumte Frist, können sich Teilnehmende darauf nicht berufen.


Beratung vor einem Kursbesuch

Für detaillierte Auskünfte und eine fachliche Beratung, insbesondere auch vor Kursbeginn, stehen Ihnen die zuständigen Fachbereichsleitungen gerne zur Verfügung.


Gesundheitskurse, Sport- und Fitnesskurse

Kurse im Programmbereich Gesundheit sind grundsätzlich keine therapeutischen Veranstaltungen. Medizinische Informationen, die im Rahmen der Kurse abgegeben werden, sind vor deren Anwendung mit dem Hausarzt abzuklären. Vor dem Kursbesuch ist zudem mit dem Hausarzt abzuklären, ob gesundheitliche Gründe gegen eine Teilnahme sprechen.


Bescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen werden von uns grundsätzlich digital erstellt. Auf Wunsch erhalten Sie eine digitale Teilnahmebescheinigung per E-Mail zugesandt. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an.


4.  Entgelte


Mit der Bestätigung der Anmeldung durch die BiP wird die Teilnahmegebühr fällig. Sie erhalten eine Rechnung. Die Zahlung ist nach Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzüge fällig.

Eine Ratenzahlung kann ab einem Betrag von mehr als 100,00 EUR und auf schriftlichen Antrag gesondert vereinbart werden.

Entgelte, die nicht entrichtet werden, werden im Rahmen von außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren verfolgt. Das Mahn- und Beitreibungsverfahren wird für die BiP durch die Firma debitserv GmbH, Epinayplatz 2, 61440 Oberursel (Tel.: 06171 6941350, E-Mail: info@debitserv.de) ausgeführt.


5.  Gebührenermäßigung (Rabatt)


Folgende Personengruppen erhalten 1x pro Kalenderhalbjahr eine Gebührenermäßigung:

  • 20% bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • 20% bei Bezug von Arbeitslosengeld I oder Wohngeld
  • 20% bei Nachweis einer Schwerbehinderung ab 50%. Eine Begleitperson ist bei Eintragung des Merkzeichens „B“ kostenfrei.
  • 10% für Vollzeitstudierende sowie Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Au-Pairs, Freiwilliges-Soziales-Jahr-, Freiwilliges-Soziales-Schuljahr-Hessen- und Freiwilliges-Ökologisches-Jahr- sowie Bundesfreiwilligendienstleistende
  • 10% für Inhaberinnen und Inhaber einer Ehrenamts- oder Jugendleitungs-Card
  • 10% für hauptamtlich Mitarbeitende von Tochtergesellschaften des Main-Kinzig-Kreises sowie Mitarbeitende des Main-Kinzig-Kreises
  • 10% für Dozentinnen und Dozenten unserer Kursangebote, sofern sie einen aktuellen Lehrauftrag haben


Alle Gebührenermäßigungen sind mit der Anmeldung und vor Kursbeginn schriftlich bei der BiP zu beantragen. Dazu ist ein aktueller Bescheid/Nachweis der Berechtigung der Anmeldung beizufügen. Eine Ermäßigung bei nachträglich eingereichtem Bescheid/Nachweis ist nicht möglich. Je Kurs ist nur eine Ermäßigung möglich.

In folgenden Fällen ist grundsätzlich keine Ermäßigung möglich:

  • Kurse mit Einführungspreisen (Subskriptionspreisen),
  • Angebote von Kooperationspartnern,
  • Deutsch als Zweitsprache (DaZ) und Deutsch als Fremdsprache (DaF),
  • Bei Übernahme der Entgelte durch Dritte (z. B. Agentur für Arbeit oder JobCenter, bei Firmenanmeldungen, von Krankenkassen oder das Land Hessen geförderte Kurse),
  • Gesondert gekennzeichnete Veranstaltungen mit einem entsprechenden Vermerk

sowie für

  • Prüfungsgebühren und
  • Kosten wie Sach- und Materialkosten, Raummieten, Lebensmittel, Eintrittsgelder, Fahrtkosten etc.


Gebührenermäßigungen

  • können nicht mit anderen Vergünstigungen/Rabatten kumuliert werden,
  • werden nicht auf Gutscheine angewandt,
  • können nicht auf andere Personen oder Personengruppen übertragbar,
  • sind nicht in das folgende Kalenderhalbjahr übertragbar und
  • werden nicht ausgezahlt.

6.  Virtuelle Lernräume


Bei Lehrgängen, die in virtuellen Lernräumen der BiP stattfinden, wird den Teilnehmenden zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages ein beschränktes Recht zur Nutzung des vorgesehenen Lernraums eingeräumt. Das Recht ist nicht auf Dritte übertragbar. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Zugangsdaten vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen.

7.  Gutscheine


Sie können Gutscheine bei uns erwerben, die für jeden Kurs eingesetzt werden können.

Verbleibt beim Einlösen eines Gutscheines aufgrund der Gebühren des ausgewählten Kurses ein Restbetrag, kann dieser bei einem weiteren Kurs eingesetzt werden. Die Auszahlung eines Restbetrages ist nicht möglich.


8.  Rücktritt/Kündigung durch die BiP

Die BiP kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:


Zahlungsverzug

Wenn sich die/der Teilnehmende im Zahlungsverzug befindet und eine Zahlungsfrist erfolglos verstrichen ist. Bei Zahlungsverzug ist ferner keine weitere Anmeldung möglich, bis die Schuld beglichen ist.


Mindestteilnehmendenzahl

Wird die Mindestteilnehmendenzahl der jeweiligen Veranstaltung nicht erreicht, kann die BiP vom Vertrag zurücktreten, das bedeutet,

  • die Veranstaltung wird abgesagt oder
  • die Veranstaltung wird vor Beginn und mit Zustimmung der BiP sowie im Einverständnis mit den Teilnehmenden gegen eine anteilig erhöhte Gebühr oder mit einer Unterrichtskürzung durchgeführt.

Die BiP ist nicht verpflichtet, den Teilnehmenden diese Möglichkeit anzubieten.


Organisatorische Änderungen

Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen der Kursleitung angekündigt wurde.

Die BiP kann aus sachlichem Grund und in einem zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Ebenso kann die BiP aus sachlichem Grund die Veranstaltung in ein Online- oder Hybridformat ändern; in diesem Fall steht den Teilnehmenden ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu.

Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der BiP nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt und kann keine Ersatzkursleitung gestellt werden, wird die Teilnahmegebühr anteilig, bzw. bei Absage vor Kursbeginn komplett, zurückerstattet.

Die BiP kann den Vertrag mit der/dem Teilnehmenden kündigen, wenn:

  • eine Veranstaltung aus Gründen, die die BiP nicht zu vertreten hat (z. B. Erkrankung einer Lehrkraft) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet,
  • ein „gemeinschaftswidriges Verhalten“ in Veranstaltungen trotz vorangehender Ab-mahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleitung, insbesondere Störung des Betriebs/Kurses durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder nicht angemessenes Verhalten,
  • ein ehrverletzendes Verhalten aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber weiteren Teilnehmenden oder Beschäftigten der BiP,
  • eine Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • ein Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art oder
  • Verstöße gegen die Hausordnung am jeweiligen Unterrichtsort vorliegen.

Statt einer Kündigung kann die BiP einen Ausschluss aus der Veranstaltungseinheit aussprechen. Der Vergütungsanspruch der BiP wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.


Höhere Gewalt

Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.

Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.

9.  Datenschutz

Gemäß § 18, Abs. 2, des Hess. Datenschutzgesetzes (HDSG) informieren wir Sie, dass Ihre persönlichen Angaben über Namen, Vornamen, Alter, Adresse und Telefon und Bankverbindung (bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren) zum Zwecke der Veranstaltungsrealisierung in einer automatisierten Datei gespeichert werden. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung, oder wenn es zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist – hier insbesondere die Weitergabe an die Kursleitungen (Anwesenheits- und Teilnahmelisten) oder Kooperationspartner. Grundlage der Verarbeitung ist § 11 HDSG. Die Verweigerung der genannten Daten schließt eine Teilnahme an den Veranstaltungen der BiP aus.

Durch Übersendung der persönlichen Daten willigen die Interessentinnen und Interessenten in die beschriebene Verarbeitung der Daten und deren Verwendung ein. Die Nutzung personenbezogener Daten für den gezielten Versand von Informationsmaterialien der BiP erfolgt nur im Falle der Einwilligung. Eine eventuelle Nutzung der Daten für statistische Zwecke (Marktforschung und Erhebung zum Weiterbildungsverhalten) erfolgt anonymisiert und nicht personenbezogen. Auf schriftliche Anfrage informiert die BiP über die gespeicherten personenbezogenen Daten. Eine Löschung dieser Daten erfolgt nach Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist bzw. sobald die Daten nicht mehr benötigt werden oder wenn die Einwilligung zur Speicherung widerrufen wird.
 

10.  Hausordnung / zu Gast bei externen Veranstaltungsstätten


Die BiP ist mit ihren Kursen häufig Gast in unterschiedlichen Veranstaltungsstätten, wie beispielsweise den Schulen des Main-Kinzig-Kreises, kirchlichen oder privaten Einrichtungen.

In allen Veranstaltungsstätten ist dabei die jeweilige Hausordnung zu beachten. Besonders zu beachten ist:

  • Auf dem Gelände der Veranstaltung sowie in allen Räumen gilt jeweils ein absolutes Rauchverbot.
  • Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
  • Bitte behandeln Sie die Schulungsräume und Einrichtungen stets pfleglich.
  • Am Kursende bitten wir Sie
  • die ursprüngliche Sitzordnung/Bestuhlung wieder herzustellen,
  • alle Fenster zu schließen und
  • die Beleuchtung auszuschalten.
  • Zudem beachten Sie bitte die Parkverbote und Parkordnung vor Ort.

Die Bewirtschaftung des Parkplatzes am Bildungshaus Main-Kinzig in Gelnhausen obliegt den Main-Kinzig-Kliniken. Bei Fragen oder Reklamationen dazu wenden Sie sich bitte an 06051 720-0 oder info@mkkliniken.de.


gez.
Dirk Niedoba
Geschäftsführer

(Stand 01.07.2025)

 

 

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Postadresse:
Postfach 1865 • 63558 Gelnhausen

Besucheradresse:
Frankfurter Str. 30 • 63571 Gelnhausen

Infotelefon: 06051 / 91679-0


Öffnungszeiten

Öffnungszeiten allgemein

Montag, Mittwoch, Donnerstag
08:00 – 12:30 Uhr und 13:30 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 12:30 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung

Den Fachbereich Deutsch erreichen Sie:

Montag, Mittwoch
08:00 – 12:30 Uhr und 13:30 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 12:30 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung

Bitte beachten Sie, dass der Fachbereich Deutsch donnerstags keine Sprechzeit hat.


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