Für die Lehrtätigkeit setzt die BiP ausschließlich selbstständig tätige Honorarkräfte ein. Eine Beauftragung erfolgt nur dann, wenn die freiberufliche Honorarkraft ihr Fachwissen und pädagogisches Können nachweisen kann und bereit ist, sich den Qualitäts- und Neutralitätsmaßstäben der BiP vertraglich zu verpflichten.
Töpfererfahrung seit 1994, eigene Präsentationen im Rahmen von Märkten und Künstlerschauen, ab 2011 Töpferkursleiterin
Gymnasiallehrerin mit den Fächern Deutsch und Sport, seit 2008 Unterricht im Bereich DaZ, BAMF-Zulassung (auch für Alphabetisierungskurse). Muttersprache: Deutsch
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