Page 19 - Gezielt weiterbilden – Zukunft sichern
P. 19
Recht
Aufsichtspflicht und Haftung in der Mübeyya Görgülü
Kindertagespflege 19.06. 1-mal Fr. 09:00-16:00 8 UE 7058334 98,00 €
Ziel ist es, den Teilnehmenden die Unsicherheit in der täglichen Gelnhausen, Bildungshaus Main-Kinzig, Frankfurter Str. 30
Arbeit mit Kindern betreffend Fragen zur Aufsichtspflicht zu
nehmen. Es gibt unzählige Fallkonstellationen in der täglichen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Arbeit mit Kindern, die mit einer möglichen Aufsichtspflichtver-
letzung einhergehen können. Es kommt hier schnell die Frage Die Umsetzung des § 8a SGB VIII in der
auf, wer ist eigentlich wann für was in die Haftung zu nehmen. Kindertagespflege
Erschwerend kommt hinzu, dass die „Aufsichtspflicht“ ein unbe- Kinderschutz ist eine Verantwortung für alle, die beruflich mit
stimmter Rechtsbegriff ist und somit eine Einzelfallbetrachtung Kindern arbeiten. So besteht auch für die Kindertagespflege
geboten ist, was nicht gerade zum Abbau von Unsicherheiten ein gesetzlicher Schutzauftrag, der im § 8a SGB VIII, Abs. 5
beiträgt. Dennoch dürfen die mit diesen Fragen verbundenen beschrieben wird. Das Seminar zeigt praxisnah, wie dieser
Ängste nicht zu Lasten des pädagogischen Handelns gehen. Schutzauftrag in der Kindertagespflege umzusetzen ist. Sie er-
Insoweit zeigen Rechtsprechung und Gerichtsentscheidungen, fahren darin, auf welche Anzeichen und Risikofaktoren zu achten
dass eine unverhältnismäßige Einschränkung pädagogischen ist, wie Sie ohne großen Aufwand sachgerecht dokumentieren,
Handels gar nicht gefordert wird und es hier durchaus klare wer Ihnen beratend zur Seite steht, wie Sie im Gefährdungsfall
Maßgaben gibt, die einzuhalten sind. Anhand von Fallbeispielen mit den Eltern sprechen und ab wann Sie gegebenenfalls das
soll aufgezeigt werden, dass Aufsichtspflichten nicht notwendig Jugendamt informieren sollten. Ziel ist es, in diesem heiklen
in einem unlösbaren Spannungsfeld zu pädagogischem Handeln Thema Handlungssicherheit für die Praxis zu gewinnen. Deshalb
stehen müssen. Neben den Grundlagen zur Aufsichtspflicht werden die Inhalte an Fallbeispielen des Referenten oder der
werden die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen einer Auf- Teilnehmenden besprochen. Der Referent, Diplom-Psychologe
sichtspflichtverletzung anhand von Fallbeispielen erörtert. Peter Lenz, arbeitete von 1993 bis 2019 in Beratungsstellen des
Inhalte sind: Deutschen Kinderschutzbunds und ist seit 2008 mit mehr als
• Definition Aufsichtspflicht und Aufsichtspflichtige 25.000 Teilnehmern Fortbildner zum Thema Kinderschutz.
• Einflussnahme der Pädagogik auf die Rechtsprechung
• Rechtliche Rahmenbedingungen Peter Lenz
• Pflichten bei der Aufsichtsführung, Checkliste 06.05. 1-mal Mi. 08:30-16:30 9 UE 7058235 98,00 €
• Kriterien zur Wahrnehmung von Aufsichtspflichten
• Besondere Bezugnahme auf Krippe (U3) Gelnhausen, Bildungshaus Main-Kinzig, Frankfurter Str. 30
• Rechtsprechung zur Aufsichtspflicht
• Haftungsfragen, Folgen von Aufsichtspflichtverletzung
Mübeyya Görgülü
29.05. 1-mal Fr. 09:00-16:00 8 UE 7058234 98,00 €
Gelnhausen, Bildungshaus Main-Kinzig, Frankfurter Str. 30
Aufsichtspflicht und Haftung in Kita und
Schulkindbetreuung
Ziel ist es, den Teilnehmenden die Unsicherheit in der täglichen
Arbeit mit Kindern betreffend Fragen zur Aufsichtspflicht zu
nehmen. Es gibt unzählige Fallkonstellationen in der täglichen
Arbeit mit Kindern, die mit einer möglichen Aufsichtspflichtver-
letzung einhergehen können. Es kommt hier schnell die Frage
auf, wer ist eigentlich wann für was in die Haftung zu nehmen.
Erschwerend kommt hinzu, dass die „Aufsichtspflicht“ ein unbe-
stimmter Rechtsbegriff ist und somit eine Einzelfallbetrachtung
geboten ist, was nicht gerade zum Abbau von Unsicherheiten
beiträgt. Dennoch dürfen die mit diesen Fragen verbundenen
Ängste nicht zu Lasten des pädagogischen Handelns gehen.
Insoweit zeigen Rechtsprechung und Gerichtsentscheidungen,
dass eine unverhältnismäßige Einschränkung pädagogischen
Handels gar nicht gefordert wird und es hier durchaus klare
Maßgaben gibt, die einzuhalten sind. Anhand von Fallbeispielen
soll aufgezeigt werden, dass Aufsichtspflichten nicht notwendig
in einem unlösbaren Spannungsfeld zu pädagogischem Handeln
stehen müssen. Neben den Grundlagen zur Aufsichtspflicht
werden die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen einer Auf-
sichtspflichtverletzung anhand von Fallbeispielen erörtert.
Inhalte sind:
• Definition Aufsichtspflicht und Aufsichtspflichtige
• Einflussnahme der Pädagogik auf die Rechtsprechung
• Rechtliche Rahmenbedingungen
• Pflichten bei der Aufsichtsführung, Checkliste
• Kriterien zur Wahrnehmung von Aufsichtspflichten
• Besondere Bezugnahme auf Krippe (U3)
• Rechtsprechung zur Aufsichtspflicht
• Haftungsfragen, Folgen von Aufsichtspflichtverletzung
19

