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Recht







           Aufsichtspflicht und Haftung in der                  Mübeyya Görgülü
           Kindertagespflege                                    19.06.    1-mal Fr. 09:00-16:00  8 UE  7058334  98,00 €
           Ziel ist es, den Teilnehmenden die Unsicherheit in der täglichen   Gelnhausen, Bildungshaus Main-Kinzig, Frankfurter Str. 30
           Arbeit mit Kindern betreffend Fragen zur Aufsichtspflicht zu
           nehmen. Es gibt unzählige Fallkonstellationen in der täglichen   Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
           Arbeit mit Kindern, die mit einer möglichen Aufsichtspflichtver-
           letzung einhergehen können. Es kommt hier schnell die Frage   Die Umsetzung des § 8a SGB VIII in der
           auf, wer ist eigentlich wann für was in die Haftung zu nehmen.   Kindertagespflege
           Erschwerend kommt hinzu, dass die „Aufsichtspflicht“ ein unbe-  Kinderschutz ist eine Verantwortung für alle, die beruflich mit
           stimmter Rechtsbegriff ist und somit eine Einzelfallbetrachtung   Kindern arbeiten. So besteht auch für die Kindertagespflege
           geboten ist, was nicht gerade zum Abbau von Unsicherheiten   ein gesetzlicher Schutzauftrag, der im § 8a SGB VIII, Abs. 5
           beiträgt. Dennoch dürfen die mit diesen Fragen verbundenen   beschrieben wird. Das Seminar zeigt praxisnah, wie dieser
           Ängste nicht zu Lasten des pädagogischen Handelns gehen.   Schutzauftrag in der Kindertagespflege umzusetzen ist. Sie er-
           Insoweit zeigen Rechtsprechung und Gerichtsentscheidungen,   fahren darin, auf welche Anzeichen und Risikofaktoren zu achten
           dass eine unverhältnismäßige Einschränkung pädagogischen   ist, wie Sie ohne großen Aufwand sachgerecht dokumentieren,
           Handels gar nicht gefordert wird und es hier durchaus klare   wer Ihnen beratend zur Seite steht, wie Sie im Gefährdungsfall
           Maßgaben gibt, die einzuhalten sind. Anhand von Fallbeispielen   mit den Eltern sprechen und ab wann Sie gegebenenfalls das
           soll aufgezeigt werden, dass Aufsichtspflichten nicht notwendig   Jugendamt informieren sollten. Ziel ist es, in diesem heiklen
           in einem unlösbaren Spannungsfeld zu pädagogischem Handeln   Thema Handlungssicherheit für die Praxis zu gewinnen. Deshalb
           stehen müssen. Neben den Grundlagen zur Aufsichtspflicht   werden die Inhalte an Fallbeispielen des Referenten oder der
           werden die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen einer Auf-  Teilnehmenden besprochen. Der Referent, Diplom-Psychologe
           sichtspflichtverletzung anhand von Fallbeispielen erörtert.   Peter Lenz, arbeitete von 1993 bis 2019 in Beratungsstellen des
           Inhalte sind:                                        Deutschen Kinderschutzbunds und ist seit 2008 mit mehr als
           • Definition Aufsichtspflicht und Aufsichtspflichtige  25.000 Teilnehmern Fortbildner zum Thema Kinderschutz.
           • Einflussnahme der Pädagogik auf die Rechtsprechung
           • Rechtliche Rahmenbedingungen                       Peter Lenz
           • Pflichten bei der Aufsichtsführung, Checkliste     06.05.    1-mal Mi. 08:30-16:30  9 UE  7058235  98,00 €
           • Kriterien zur Wahrnehmung von Aufsichtspflichten
           • Besondere Bezugnahme auf Krippe (U3)               Gelnhausen, Bildungshaus Main-Kinzig, Frankfurter Str. 30
           • Rechtsprechung zur Aufsichtspflicht
           • Haftungsfragen, Folgen von Aufsichtspflichtverletzung
           Mübeyya Görgülü
            29.05.   1-mal Fr. 09:00-16:00  8 UE  7058234  98,00 €
           Gelnhausen, Bildungshaus Main-Kinzig, Frankfurter Str. 30

           Aufsichtspflicht und Haftung in Kita und
           Schulkindbetreuung
           Ziel ist es, den Teilnehmenden die Unsicherheit in der täglichen
           Arbeit mit Kindern betreffend Fragen zur Aufsichtspflicht zu
           nehmen. Es gibt unzählige Fallkonstellationen in der täglichen
           Arbeit mit Kindern, die mit einer möglichen Aufsichtspflichtver-
           letzung einhergehen können. Es kommt hier schnell die Frage
           auf, wer ist eigentlich wann für was in die Haftung zu nehmen.
           Erschwerend kommt hinzu, dass die „Aufsichtspflicht“ ein unbe-
           stimmter Rechtsbegriff ist und somit eine Einzelfallbetrachtung
           geboten ist, was nicht gerade zum Abbau von Unsicherheiten
           beiträgt. Dennoch dürfen die mit diesen Fragen verbundenen
           Ängste nicht zu Lasten des pädagogischen Handelns gehen.
           Insoweit zeigen Rechtsprechung und Gerichtsentscheidungen,
           dass eine unverhältnismäßige Einschränkung pädagogischen
           Handels gar nicht gefordert wird und es hier durchaus klare
           Maßgaben gibt, die einzuhalten sind. Anhand von Fallbeispielen
           soll aufgezeigt werden, dass Aufsichtspflichten nicht notwendig
           in einem unlösbaren Spannungsfeld zu pädagogischem Handeln
           stehen müssen. Neben den Grundlagen zur Aufsichtspflicht
           werden die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen einer Auf-
           sichtspflichtverletzung anhand von Fallbeispielen erörtert.
           Inhalte sind:
           • Definition Aufsichtspflicht und Aufsichtspflichtige
           • Einflussnahme der Pädagogik auf die Rechtsprechung
           • Rechtliche Rahmenbedingungen
           • Pflichten bei der Aufsichtsführung, Checkliste
           • Kriterien zur Wahrnehmung von Aufsichtspflichten
           • Besondere Bezugnahme auf Krippe (U3)
           • Rechtsprechung zur Aufsichtspflicht
           • Haftungsfragen, Folgen von Aufsichtspflichtverletzung

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