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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsbedingungen / Haftung: Ausnahmen entscheiden. In diesen Fällen erfolgt eine Gebührenermäßigungen • Verstöße gegen die Hausordnung am jeweiligen Unter-
Die Kurse der Bildungspartner Main-Kinzig GmbH (BiP) eventuelle, anteilige Erstattung der Gebühr über eine • können nicht mit anderen Vergünstigungen/Rabatten richtsort vorliegen.
stehen grundsätzlich allen Interessentinnen und Inte- Gutschrift. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an. kumuliert werden,
ressenten offen. In einigen Fällen werden bestimmte • werden nicht auf Gutscheine angewandt, Statt einer Kündigung kann die BiP einen Ausschluss
Personenkreise angesprochen. Widerrufsrecht • können nicht auf andere Personen oder Personengrup- aus der Veranstaltungseinheit aussprechen. Der Ver-
Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht, wie bspw. pen übertragen werden, gütungsanspruch der BiP wird durch eine solche Kündi-
Für die Teilnahme an Veranstaltungen der BiP werden nach Fernabsatzgesetz, bleibt von diesen Regelungen • sind nicht in das folgende Kalenderhalbjahr übertrag- gung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
Entgelte erhoben. Eine Unterrichtseinheit (UE) umfasst unberührt. Liegen zwischen Anmeldung und Kursbeginn bar und
in der Regel 45 Minuten. Grundsätzlich gelten die auf weniger Zeit als die für das Widerrufsrecht eingeräumte • werden nicht ausgezahlt. Höhere Gewalt
unseren Internetseiten aufgeführten Gebühren. Frist, können sich Teilnehmende darauf nicht berufen. Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wich-
6. Virtuelle Lernräume tigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Ver-
Die Kurse können nur stattfinden, wenn die Mindestteil- Beratung vor einem Kursbesuch Bei Lehrgängen, die in virtuellen Lernräumen der BiP tragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere
nehmendenzahl erreicht ist. Es erfolgt keine gesonderte Für detaillierte Auskünfte und eine fachliche Beratung, stattfinden, wird den Teilnehmenden zeitlich auf die Dau- Gewalt, wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Über-
schriftliche Kurszusage. Bei Kursausfall oder Kursände- insbesondere auch vor Kursbeginn, stehen Ihnen die zu- er dieses Vertrages ein beschränktes Recht zur Nutzung schwemmung, Feuer, Sturm und Erdbeben, gehindert
rung werden die Teilnehmenden von der BiP unverzüg- ständigen Fachbereichsleitungen gerne zur Verfügung. des vorgesehenen Lernraums eingeräumt. Das Recht ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeit-
lich (i. d. R. schriftlich per E-Mail) benachrichtigt. ist nicht auf Dritte übertragbar. Die Teilnehmenden ver- raum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.
Gesundheitskurse, Sport- und Fitnesskurse pflichten sich, die Zugangsdaten vor dem Zugriff durch
Die BiP behält sich vor, bei wichtigen Gründen (wie z. B. Kurse im Programmbereich Gesundheit sind grund- unbefugte Dritte zu schützen. Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sech-
kurzfristige Erkrankung der Kursleitung) den Kurs bzw. sätzlich keine therapeutischen Veranstaltungen. Medi- zig) Tage andauern, hat die andere Partei das Recht, den
einzelne Kurstage zu verschieben oder abzusagen. Die zinische Informationen, die im Rahmen der Kurse ab- 7. Gutscheine Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwick-
Teilnehmenden werden über das Nicht-Stattfinden un- gegeben werden, sind vor deren Anwendung mit dem Sie können Gutscheine bei uns erwerben, die für jeden lung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.
verzüglich schriftlich (i. d. R. per E-Mail) benachrichtigt. Hausarzt abzuklären. Vor dem Kursbesuch ist zudem Kurs eingesetzt werden können.
mit dem Hausarzt abzuklären, ob gesundheitliche Grün- 9. Datenschutz
Haftung de gegen eine Teilnahme sprechen. Verbleibt beim Einlösen eines Gutscheines aufgrund Gemäß § 18, Abs. 2, des Hess. Datenschutzgesetzes
Die BiP haftet nicht für Schäden, die durch Teilnehmende der Gebühren des ausgewählten Kurses ein Restbetrag, (HDSG) informieren wir Sie, dass Ihre persönlichen
beim Besuch einer Veranstaltung entstehen (z. B. Unfall, Bescheinigungen kann dieser bei einem weiteren Kurs eingesetzt werden. Angaben über Namen, Vornamen, Alter, Adresse und
Diebstahl oder Sachbeschädigung). Teilnahmebescheinigungen werden von uns grundsätz- Die Auszahlung eines Restbetrages ist nicht möglich. Telefon und Bankverbindung (bei Teilnahme am Bankein-
lich digital erstellt. Auf Wunsch erhalten Sie eine digitale zugsverfahren) zum Zwecke der Veranstaltungsrealisie-
Die BiP übernimmt keine Aufsicht. Für minderjährige Teilnahmebescheinigung per E-Mail zugesandt. Bitte 8. Rücktritt/Kündigung durch die BiP rung in einer automatisierten Datei gespeichert werden.
Teilnehmende gilt, dass sie den Anweisungen der Kurs- sprechen Sie uns bei Bedarf an. Die BiP kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurück- Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte er-
leitenden nachzukommen haben und sich nicht ohne treten: folgt nur aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder
Abmeldung vom Veranstaltungsraum entfernen dürfen. 4. Entgelte wenn es zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforder-
Mit der Bestätigung der Anmeldung durch die BiP wird Zahlungsverzug lich ist – hier insbesondere die Weitergabe an die Kurs-
2. Anmeldung die Teilnahmegebühr fällig. Sie erhalten eine Rechnung. Wenn sich die/der Teilnehmende im Zahlungsverzug be- leitungen (Anwesenheits- und Teilnahmelisten) oder Ko-
Die Zahlung ist nach Erhalt der Rechnung sofort und findet und eine Zahlungsfrist erfolglos verstrichen ist. operationspartner. Grundlage der Verarbeitung ist § 11
Kurse ohne Abzüge fällig. Bei Zahlungsverzug ist ferner keine weitere Anmeldung HDSG. Die Verweigerung der genannten Daten schließt
Anmeldungen sind ausschließlich in schriftlicher Form möglich, bis die Schuld beglichen ist. eine Teilnahme an den Veranstaltungen der BiP aus.
(per Anmeldeformular, Brief, Fax oder E-Mail) möglich. Eine Ratenzahlung kann ab einem Betrag von mehr als
Gehen für einen Kurs mehr Anmeldungen ein, als Plätze 100,00 EUR und auf schriftlichen Antrag gesondert ver- Mindestteilnehmendenzahl Durch Übersendung der persönlichen Daten willigen die
zur Verfügung stehen, entscheidet die Reihenfolge der einbart werden. Wird die Mindestteilnehmendenzahl der jeweiligen Ver- Interessentinnen und Interessenten in die beschriebene
eingegangenen Anmeldungen über die Teilnahme. anstaltung nicht erreicht, kann die BiP vom Vertrag zu- Verarbeitung der Daten und deren Verwendung ein. Die
Entgelte, die nicht entrichtet werden, werden im Rahmen rücktreten. Das bedeutet, Nutzung personenbezogener Daten für den gezielten
Bitte beachten Sie: von außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfah- • die Veranstaltung wird abgesagt oder Versand von Informationsmaterialien der BiP erfolgt
• Eine schriftliche Anmeldung ist immer verbindlich. ren verfolgt. Das Mahn- und Beitreibungsverfahren wird • die Veranstaltung wird vor Beginn und mit Zustimmung nur im Falle der Einwilligung. Eine eventuelle Nutzung
• Alle Teilnehmenden akzeptieren mit der Anmeldung die für die BiP durch die Firma debitserv GmbH, Epinayplatz der BiP sowie im Einverständnis mit den Teilnehmen- der Daten für statistische Zwecke (Marktforschung
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BiP und ver- 2, 61440 Oberursel (Tel.: 06171 6941350, E-Mail: info@ den gegen eine anteilig erhöhte Gebühr oder mit einer und Erhebung zum Weiterbildungsverhalten) erfolgt
pflichten sich, die Kursgebühr zu entrichten, auch wenn debitserv.de) ausgeführt. Unterrichtskürzung durchgeführt. anonymisiert und nicht personenbezogen. Auf schrift-
sie nicht am Kurs teilnehmen. Die BiP ist nicht verpflichtet, den Teilnehmenden diese liche Anfrage informiert die BiP über die gespeicherten
• Bei Personen unter 18 Jahren benötigt die BiP die 5. Gebührenermäßigung (Rabatt) Möglichkeit anzubieten. personenbezogenen Daten. Eine Löschung dieser Daten
Unterschrift mindestens eines Erziehungsberechtigten Folgende Personengruppen erhalten 1x pro Kalender- erfolgt nach Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist
für eine verbindliche Anmeldung halbjahr eine Gebührenermäßigung: Organisatorische Änderungen bzw. sobald die Daten nicht mehr benötigt werden oder
• 20 % bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, So- Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstal- wenn die Einwilligung zur Speicherung widerrufen wird.
Prüfungen zialhilfe, Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Leistun- tung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt
Für Prüfungen gelten gesonderte Bedingungen, die in gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem 10. Hausordnung / zu Gast bei externen
den hierfür vorgesehenen Anmeldeformularen benannt • 20 % bei Bezug von Arbeitslosengeld I oder Wohngeld Namen der Kursleitung angekündigt wurde. Veranstaltungsstätten
sind. • 20 % bei Nachweis einer Schwerbehinderung ab Die BiP ist mit ihren Kursen häufig Gast in unterschied-
50 %. Eine Begleitperson ist bei Eintragung des Merk- Die BiP kann aus sachlichem Grund und in einem zu- lichen Veranstaltungsstätten, wie beispielsweise den
3. Abmeldung zeichens „B“ kostenfrei. mutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung Schulen des Main-Kinzig-Kreises, kirchlichen oder pri-
Eine Abmeldung ist ohne Angaben von Gründen mög- • 10 % für Vollzeitstudierende sowie Schülerinnen und ändern. Ebenso kann die BiP aus sachlichem Grund die vaten Einrichtungen.
lich und muss der BiP spätestens 14 Tage vor Veran- Schüler, Auszubildende, Au-Pairs, Freiwilliges-Sozi- Veranstaltung in ein Online- oder Hybridformat ändern;
staltungsbeginn vorliegen. Bei Kursen aus dem Bereich ales-Jahr-, Freiwilliges-Soziales-Schuljahr-Hessen- in diesem Fall steht den Teilnehmenden ein Recht zur In allen Veranstaltungsstätten ist dabei die jeweilige
Bildungsurlaub beträgt die Abmeldefrist vier Wochen vor und Freiwilliges-Ökologisches-Jahr- sowie Bundes- Kündigung aus wichtigem Grund zu. Hausordnung zu beachten. Besonders zu beachten ist:
Kursbeginn. Abmeldungen müssen immer in Textform freiwilligendienstleistende • Auf dem Gelände der Veranstaltung sowie in allen Räu-
erfolgen (per Brief, Fax oder E-Mail). • 10 % für Inhaberinnen und Inhaber einer Ehrenamts- Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der BiP nicht men gilt jeweils ein absolutes Rauchverbot.
oder Jugendleitungs-Card zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise we- • Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
Eine Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht ausrei- • 10 % für hauptamtlich Mitarbeitende von Tochtergesell- gen Erkrankung einer Kursleitung), kann sie nachgeholt • Bitte behandeln Sie die Schulungsräume und Einrich-
chend. Ein Fernbleiben von der Veranstaltung, das Ver- schaften des Main-Kinzig-Kreises sowie Mitarbeitende werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird tungen stets pfleglich.
säumen des Unterrichts an einigen Kurstagen oder der des Main-Kinzig-Kreises die Veranstaltung nicht nachgeholt und kann keine Er- • Am Kursende bitten wir Sie
Abbruch eines Kurses befreien nicht von der Zahlungs- • 10 % für Dozentinnen und Dozenten unserer Kursan- satzkursleitung gestellt werden, wird die Teilnahmege- • die ursprüngliche Sitzordnung/Bestuhlung wieder
pflicht; es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Ge- gebote, sofern sie einen aktuellen Lehrauftrag haben bühr anteilig, bzw. bei Absage vor Kursbeginn komplett, herzustellen,
bühr. Auch Erkrankung entbindet nicht von der Zahlungs- zurückerstattet. • alle Fenster zu schließen und
pflicht. In diesen Fällen ist die volle Gebühr zu zahlen. Alle Gebührenermäßigungen sind mit der Anmeldung • die Beleuchtung auszuschalten.
und vor Kursbeginn schriftlich bei der BiP zu beantra- Die BiP kann den Vertrag mit der/dem Teilnehmenden • Zudem beachten Sie bitte die Parkverbote und Park-
Entscheidend ist der Eingang Ihres Schreibens bei gen. Dazu ist ein aktueller Bescheid/Nachweis der Be- kündigen, wenn: ordnung vor Ort.
der BiP. Im Falle eines fristgerechten Rücktritts von rechtigung der Anmeldung beizufügen. Eine Ermäßigung • eine Veranstaltung aus Gründen, die die BiP nicht zu
der Kursteilnahme wird das entrichtete Entgelt in voller bei nachträglich eingereichtem Bescheid/Nachweis ist vertreten hat (z. B. Erkrankung einer Lehrkraft) ganz Die Bewirtschaftung des Parkplatzes am Bil-
Höhe zurückgezahlt. Nach Eingang der fristgemäßen nicht möglich. Je Kurs ist nur eine Ermäßigung möglich. oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall dungshaus Main-Kinzig in Gelnhausen obliegt den
Abmeldung verschickt die BiP eine schriftliche Abmel- wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickel- Main-Kinzig-Kliniken. Bei Fragen oder Reklama-
debestätigung. In folgenden Fällen ist grundsätzlich keine Ermäßigung ten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstal- tionen dazu wenden Sie sich bitte an 06051 720-0 oder
möglich: tung geschuldet, info@mkkliniken.de.
Ein kostenfreier Rücktritt nach der Abmeldefrist ist nur • Kurse mit Einführungspreisen (Subskriptionspreisen), • ein „gemeinschaftswidriges Verhalten“ in Veranstaltun-
möglich, wenn die/der Teilnehmende gleichzeitig die An- • Angebote von Kooperationspartnern, gen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung
meldung einer Ersatzperson zu den gleichen Veranstal- • Deutsch als Zweitsprache (DaZ) und Deutsch als der Kündigung durch die Kursleitung, insbesondere Stö-
tungsbedingungen benennt. Nach Ablauf des jeweiligen Fremdsprache (DaF), rung des Betriebs/Kurses durch Lärm- und Geräusch- Gez.
Anmeldeschlusses erfolgt keine Gebührenerstattung. Es • bei Übernahme der Entgelte durch Dritte (z. B. Agentur belästigungen oder nicht angemessenes Verhalten,
besteht in diesem Fall die Verpflichtung zur Zahlung der für Arbeit oder JobCenter, bei Firmenanmeldungen, • ein ehrverletzendes Verhalten aller Art gegenüber der
gesamten Gebühr. von Krankenkassen oder das Land Hessen geförderte Kursleitung, gegenüber weiteren Teilnehmenden oder
Kurse), Beschäftigten der BiP, Dirk Niedoba
Dies gilt nicht für Prüfungen. In diesen Fällen gelten je • besondert gekennzeichnete Veranstaltungen mit ei- • eine Diskriminierung von Personen wegen persönli- Geschäftsführer
nach Prüfung unterschiedliche Fristen und Regelungen, nem entsprechenden Vermerk cher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Na-
über die jeweils gesondert informiert wird. sowie für tionalität oder Religionszugehörigkeit etc.),
• Prüfungsgebühren und • ein Missbrauch der Veranstaltungen für parteipoliti-
Härtefallregelung / Kulanz • Kosten wie Sach- und Materialkosten, Raummieten, Le- sche oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitatio-
Zur Vermeidung besonderer Härten kann die BiP über bensmittel, Eintrittsgelder, Fahrtkosten etc. nen aller Art oder
Stand: August 2025

