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       Bildungsurlaub in Hessen –

       Ihre Chance auf Weiterbildung



       Das Hessische Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) ermöglicht allen Beschäftigten in Hessen – unabhängig vom Wohnort – bis zu fünf Tage Bildungs-
       urlaub pro Jahr zusätzlich zum Erholungsurlaub. Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Berufsschülerinnen und
       -schüler, Beschäftigte in Heimarbeit sowie in Werkstätten für Behinderte, sofern sie mindestens sechs Monate im Arbeitsverhältnis stehen.
       Anerkannt sind vielfältige Veranstaltungen zur politischen, beruflichen und ehrenamtlichen Weiterbildung – von Sprachkursen über EDV-Schulungen
       bis hin zu Yoga- oder Social-Media-Seminaren. Seit 2023 können auch Onlineformate genutzt werden. Der Antrag muss mindestens sechs Wochen
       vor Kursbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden. Die Kosten tragen die Teilnehmenden selbst, diese können jedoch steuerlich geltend gemacht oder
       durch Krankenkassen bezuschusst werden.













         © Bildungspartner Main-Kinzig












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