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SPRACHEN 11
INTEGRATIONSKURSE
INTEGRATIONSKURSE
bei der Volkshochschule der Bildungspartner Main-Kinzig GmbH
bei der Volkshochschule der Bildungspartner Main-Kinzig GmbH Sprachen
Inhalt Kursarten
Ein Integrationskurs besteht aus zwei Teilen Allgemeiner Integrationskurs
Inhalt
Sprachkurs + Orientierungskurs Kursarten
Zweitschriftlernerkurs
Alphabetisierungskurs
Ein Integrationskurs besteht aus zwei Teilen Allgemeiner Integrationskurs
Zweitschriftlernerkurs
Sprachkurs + Orientierungskurs Alphabetisierungskurs
Wo erhalte ich einen Berechtigungsschein?
Ausländerbehörde KCA / Jobcenter BAMF Bundes-
Wo erhalte ich einen Berechtigungsschein? verwaltungsamt
• Personen mit erst- • SGB II- /Bürgergeld- • EU-Bürger mit
mals dauerhaftem Empfänger Freizügigkeits- • Spätaussiedler
Ausländerbehörde
BAMF
Aufenthalt in KCA / Jobcenter bescheinigung Bundesverwaltungsamt
Deutschland
Personen mit SGB II- / • Asylbewerber und Spätaussiedler
EU-Bürger mit
erstmals
• Neuzuwanderer Bürgergeld- Freizügigkeits-
Geduldete
dauerhaftem Empfänger bescheinigung
Aufenthalt in
Deutschland Asylbewerber und
Anmeldung bei der Einstufung Geduldete Kosten
Neuzuwanderer
Bildungspartner
Main-Kinzig GmbH Schriftlicher Test Der Kostenbeitrag beträgt
2,29 € pro
E-Mail: Unterrichtsstunde
Anmeldung bei der
deutsch@bildungspartner-mk.de Einstufung Kosten
Bildungspartner Interview
Main-Kinzig GmbH
Telefon:
06051 91679 0 Schriftlicher Test Nach erfolgreicher Beendigung
E-Mail: Der Kostenbeitrag beträgt
deutsch@bildungspartner-mk.de
Sie erhalten einen Termin zur Einstufung eines allgemeinen Kurses
2,29 € pro
Telefon:
Einstufungsberatung. (Kursart + Modul) innerhalb von 2 Jahren bzw.
06051 91679 0 Interview eines speziellen Kurses innerhalb
Unterrichtsstunde
Zu diesem Termin bitte mitbringen: von 3 Jahren werden auf Antrag
Sie erhalten einen Termin zur
• Berechtigungsschein
Einstufungsberatung. 50 Prozent der Kosten erstattet.
• Ausweis/Reisepass Einstufung Nach erfolgreicher Beendigung eines
Starttermin
• ggf. SGB II-Bescheid
Zu diesem Termin bitte (Kursart + Modul) allgemeinen Kurses innerhalb von 2
Jahren bzw. eines speziellen Kurses
mitbringen: innerhalb von 3 Jahren werden auf
Berechtigungsschein Antrag 50 Prozent der Kosten
Ausweis / Reisepass erstattet.
Förderung
ggf. SGB II - Bescheid Starttermin Fahrtkosten
Kostenlose Teilnahme möglich für: Fahrtkosten können auf Antrag erstattet werden, wenn
• Arbeitslosengeld I-Empfänger • eine Kostenbefreiung / Förderung vorliegt und
Förderung
Fahrtkosten
Kostenlose Teilnahme möglich für:
• SGB-II-Empfänger (Bürgergeld) • der Kursort mindestens 3 Kilometer fußläufig
Arbeitslosengeld I-Empfänger Fahrtkosten können auf Antrag erstattet werden, wenn
vom Wohnort entfernt ist.
• Sozialhilfeempfänger eine Kostenbefreiung / Förderung vorliegt und
SGB-II-Empfänger (Bürgergeld)
Sozialhilfeempfänger der Kursort mindestens 3 Kilometer fußläufig vom
• Härtefall (bei finanzieller Bedürftigkeit) Wohnort entfernt ist.
Härtefall (bei finanzieller Bedürftigkeit)
Abschluss
Abschluss
Der Abschlusstest besteht aus Deutsch-Test für Zuwanderer und dem
Der Abschlusstest besteht aus Deutsch-Test für Zuwanderer und
Test Leben in Deutschland.
dem Test Leben in Deutschland.
Nach erfolgereichem Bestehen erhalten Sie das Zertifikat Integrationskurs.
weitere Infos: Nach erfolgreichem Bestehen erhalten Sie das
Weitere Infos: Zertifikat Integrationskurs.
bit.ly/3N8ZIEG
bit.ly/3N8ZIEG Stand: 15.06.2023
Stand: 15.06.2023