Page 31 - Gezielt weiterbilden – Zukunft sichern
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• 20 % bei Nachweis einer Schwerbehinderung ab 50 %. Eine Zahlungsverzug
Begleitperson ist bei Eintragung des Merkzeichens „B“ kos- Wenn sich die/der Teilnehmende im Zahlungsverzug befindet
tenfrei. und eine Zahlungsfrist erfolglos verstrichen ist. Bei Zahlungs-
• 10 % für Vollzeitstudierende sowie Schülerinnen und Schüler, verzug ist ferner keine weitere Anmeldung möglich, bis die
Auszubildende, Au-Pairs, Freiwilliges-Soziales-Jahr-, Freiwil- Schuld beglichen ist.
liges-Soziales-Schuljahr-Hessen- und Freiwilliges-Ökologi-
sches-Jahr- sowie Bundesfreiwilligendienstleistende Mindestteilnehmendenzahl
• 10 % für Inhaberinnen und Inhaber einer Ehrenamts- oder Wird die Mindestteilnehmendenzahl der jeweiligen Veranstal-
Jugendleitungs-Card tung nicht erreicht, kann die BiP vom Vertrag zurücktreten. Das
• 10 % für hauptamtlich Mitarbeitende von Tochtergesell- bedeutet,
schaften des Main-Kinzig-Kreises sowie Mitarbeitende des • die Veranstaltung wird abgesagt oder
Main-Kinzig-Kreises • die Veranstaltung wird vor Beginn und mit Zustimmung der
• 10 % für Dozentinnen und Dozenten unserer Kursangebote, BiP sowie im Einverständnis mit den Teilnehmenden gegen
sofern sie einen aktuellen Lehrauftrag haben eine anteilig erhöhte Gebühr oder mit einer Unterrichtskür-
zung durchgeführt.
Alle Gebührenermäßigungen sind mit der Anmeldung und vor Die BiP ist nicht verpflichtet, den Teilnehmenden diese Möglich-
Kursbeginn schriftlich bei der BiP zu beantragen. Dazu ist ein keit anzubieten.
aktueller Bescheid/Nachweis der Berechtigung der Anmeldung
beizufügen. Eine Ermäßigung bei nachträglich eingereichtem Organisatorische Änderungen
Bescheid/Nachweis ist nicht möglich. Je Kurs ist nur eine Ermä- Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch
ßigung möglich. eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Das gilt auch
dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen der Kursleitung
In folgenden Fällen ist grundsätzlich keine Ermäßigung möglich: angekündigt wurde.
• Kurse mit Einführungspreisen (Subskriptionspreisen),
• Angebote von Kooperationspartnern, Die BiP kann aus sachlichem Grund und in einem zumutbaren
• Deutsch als Zweitsprache (DaZ) und Deutsch als Fremdspra- Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Ebenso
che (DaF), kann die BiP aus sachlichem Grund die Veranstaltung in ein
• bei Übernahme der Entgelte durch Dritte (z. B. Agentur für Online- oder Hybridformat ändern; in diesem Fall steht den Teil-
Arbeit oder JobCenter, bei Firmenanmeldungen, von Kranken- nehmenden ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu.
kassen oder das Land Hessen geförderte Kurse),
• besondert gekennzeichnete Veranstaltungen mit einem ent- Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der BiP nicht zu ver-
sprechenden Vermerk tretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung
sowie für einer Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch
• Prüfungsgebühren und hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nach-
• Kosten wie Sach- und Materialkosten, Raummieten, Lebens- geholt und kann keine Ersatzkursleitung gestellt werden, wird
mittel, Eintrittsgelder, Fahrtkosten etc. die Teilnahmegebühr anteilig, bzw. bei Absage vor Kursbeginn
komplett, zurückerstattet.
Gebührenermäßigungen
• können nicht mit anderen Vergünstigungen/Rabatten kumu- Die BiP kann den Vertrag mit der/dem
liert werden, Teilnehmenden kündigen, wenn:
• werden nicht auf Gutscheine angewandt, • eine Veranstaltung aus Gründen, die die BiP nicht zu vertreten
• können nicht auf andere Personen oder Personengruppen hat (z. B. Erkrankung einer Lehrkraft) ganz oder teilweise nicht
übertragen werden, stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem
• sind nicht in das folgende Kalenderhalbjahr übertragbar und Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang
• werden nicht ausgezahlt. der Veranstaltung geschuldet,
• ein „gemeinschaftswidriges Verhalten“ in Veranstaltungen
6. Virtuelle Lernräume trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündi-
Bei Lehrgängen, die in virtuellen Lernräumen der BiP stattfin- gung durch die Kursleitung, insbesondere Störung des Be-
den, wird den Teilnehmenden zeitlich auf die Dauer dieses Ver- triebs/Kurses durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder
trages ein beschränktes Recht zur Nutzung des vorgesehenen nicht angemessenes Verhalten,
Lernraums eingeräumt. Das Recht ist nicht auf Dritte übertrag- • ein ehrverletzendes Verhalten aller Art gegenüber der Kurslei-
bar. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Zugangsdaten vor tung, gegenüber weiteren Teilnehmenden oder Beschäftigten
dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. der BiP,
• eine Diskriminierung von Personen wegen persönlicher
7. Gutscheine Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität oder
Sie können Gutscheine bei uns erwerben, die für jeden Kurs Religionszugehörigkeit etc.),
eingesetzt werden können. • ein Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder
weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art oder
Verbleibt beim Einlösen eines Gutscheines aufgrund der Gebüh- • Verstöße gegen die Hausordnung am jeweiligen Unterrichtsort
ren des ausgewählten Kurses ein Restbetrag, kann dieser bei vorliegen.
einem weiteren Kurs eingesetzt werden. Die Auszahlung eines
Restbetrages ist nicht möglich. Statt einer Kündigung kann die BiP einen Ausschluss aus der
Veranstaltungseinheit aussprechen. Der Vergütungsanspruch
8. Rücktritt/Kündigung durch die BiP der BiP wird durch eine solche Kündigung oder durch einen
Die BiP kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten: Ausschluss nicht berührt.
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