Page 102 - vhs-Programmheft 2021-01
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       102  FORT- UND WEITERBILDUNG
           Bildungstipp





           Am 14. März ist Kommunalwahl!

           Kurzinformation zum Thema Kumulieren und Panaschieren

           Kumulieren und Panaschieren, das sorgt auch neunzehn Jahre   Wem das zu kompliziert ist, dem steht auch von Anfang an das
           nach der Einführung in Hessen bei vielen für ratlose Gesichter.   Listenkreuz zur Verfügung, um alle 87 Stimmen dieser einen Lis-
           Bei der Kommunalwahl 2001 konnten die Hessinnen und Hessen   te zu geben. Die Stimmen werden dann von Platz 1 bis (höchstens)
           zum ersten Mal mehrere Stimmen für ihr Gemeindeparlament,   87 nacheinander auf die Kandidatinnen und Kandidaten verteilt,
           ihren Ortsbeirat oder ihren Kreistag vergeben. Die neue Wahl-  auch wenn in diesem Fall nur ein Kreuz gemacht werden muss.
           methodik sorgt für mehr Mitspracherecht der Bürgerinnen und   Umfasst eine Liste weniger als 87 Namen, was wahrscheinlich ist,
           Bürger bei der Verwendung ihrer Stimme.             fängt die Stimmvergabe wieder oben bei Platz 1 an, solange, bis
                                                               87 Stimmen vergeben sind. Wenn eine so angekreuzte Liste also
           Die Idee ist einfach: Statt sich für eine der Listen zu entscheiden,   beispielsweise 35 Namen umfasst, erhalten alle 35 Kandidaten
           die die Parteien und Wählergruppen vor der Wahl innerparteilich   zunächst einmal eine Stimme. Bleiben 52 Stimmen. Also erhalten
           wählen, können die Bürger des MKK auch bei der Kommunal-  alle 35 eine zweite Stimme, wonach noch 17 Stimmen zu vergeben
           wahl  2021  wieder  ihr  Stimmgewicht  aufteilen  („panaschieren“)   sind. Diese 17 übrigen Stimmen sind nun auf die ersten 17 Plätze
           bzw.  auf  einzelne  Kandidaten  häufen  („kumulieren“).  Der  Kniff   verteilt. Mehr Stimmen waren nicht zu vergeben, die Kandidaten
           dabei: Sie haben nicht mehr nur eine Stimme, die sie an die eine   auf den Plätzen 18 bis 35 erhalten keine weitere Stimme.
           oder andere Liste vergeben, sondern so viele, wie das zu wählen-
           de Gremium Sitze zu vergeben hat.                   Bei diesem Verfahren ist es den Wahlberechtigten zusätzlich er-
                                                               laubt, einzelne Namen von der Liste zu streichen. Bei der Vertei-
                                                               lung der Stimmen bleibt diese Kandidatin bzw. dieser Kandidat
                                                          © Alexander Hauk / www.alexander-hauk.de – wikimedia.org  einverstanden ist, die die Parteien in ihren Listen festgelegt ha-
                                                               dann unberücksichtigt.
                                                               Klingt also komplizierter, als es ist. Wer mit der Reihenfolge nicht

                                                               ben, kann sie durch die Stimmhäufung auf „hintere“ Kandidaten
                                                               maßgeblich verändern. Wer sich nicht für eine einzelne Liste ent-
                                                               scheiden mag, kann seine Stimmen auf mehrere Listen verteilen.
                                                               Und wer das nicht möchte und wie gewohnt nur ein Kreuzchen
                                                               setzen möchte, kann auch das tun.
                                                               Wenn Sie weitere Fragen zum Wahlverfahren haben oder sich
                                                               über unser Bildungsangebot informieren möchten, wenden Sie
                                                               sich gerne jederzeit an :
                                                               demokratiearbeit@bildungspartner-mk.de.

                                                               Ausführliche Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des
                                                               Landeswahlleiters für Hessen unter:
                                                               https://wahlen.hessen.de/kommunen/kommunalwahlen/
                                                               wahlsystem

                                                               oder probieren Sie es einfach mal aus auf:
                                                               http://www.wahlinfo.de/probewahl/hessen/index.html.




    Fort- und Weiterbildung  Beispiel Kreistag des Main-Kinzig-Kreises: Dieser hat 87 Sitze.                   © gemeinfrei, Bayernnachrichten.de – wikimedia.org
           So haben die Bürgerinnen und Bürger nun also die Möglichkeit,
           87 Stimmen zu verteilen. Die Listen der Parteien sind in ihrer
           Gänze auf den Wahlzettel gedruckt, vor jedem Namen finden sich

           drei Kästchen. Die Wahlberechtigten können nun also insgesamt
           87 Kreuze machen, quer durch alle Listen und sogar bis zu drei
           für  einen  bestimmten Kandidaten. Wichtig ist  dabei lediglich,
           nicht mehr als 87 Kreuze zu machen, sonst wäre die Wahl un-
           gültig.
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