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Nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) haben hessische Beschäftigte und Auszubildende ein Anrecht auf Freistellung von der Arbeit zum Zweck des Besuchs von als Bildungsurlaub anerkannten Veranstaltungen. Diese Förderung gilt als ein Anstoß, sich für die kontinuierlich wachsenden Entwicklungen des Arbeitsmarktes auszurüsten. Durch die Teilnahme an anerkannten Bildungsurlaubsseminaren können sich Beschäftigte und Auszubildende neue Inhalte für das eigene Berufsfeld aneignen, vorhandene Fähigkeiten ausbauen und/oder berufliche Kenntnisse aufarbeiten.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf „Service Hessen“ unter https://service.hessen.de/html/Bildungsurlaub-8184.htm.
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