Antworten auf häufig gestellte Fragen im Bewerbungsverfahren (FAQ)

Anerkennung

Alle angebotenen Ausbildungsgänge der Schule für Pflegeberufe sind staatlich geregelt und von den Behörden anerkannt. Die OTA Ausbildung ist von der Deutschen Kranken-hausgesellschaft (DKG) anerkannt.

Curriculum/Lehrplan

Diese richten sich je nach Ausbildungsgang nach dem Krankenpflegegesetz, dem Hessischen Krankenpflege- hilfegesetz, der Krankenpflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung, der Hessischen Krankenpflegehilfe- ausbildungs- und Prüfungsverordnung, den OTA-Richtlinien der DKG sowie dem Oelke Curriculum und orientieren sich an den Empfehlungen des Hessischen Rahmenlehrplans für die Pflegeberufe.

Fach-/Hochschulabsolventen

Für Absolventen von Hochschulen bieten wir Praktikumsplätze sowie Diplomarbeitsthemen an. Zudem führen wir seit 2005 regelmäßig eine verkürzte, einjährige Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege für Absolventen der drei hessischen Hochschulen mit pflegerischem Schwerpunkt in Zusammenarbeit mit dem hessischen Sozialministerium, dem Regierungspräsidium Darmstadt sowie der drei Hochschulen in Darmstadt, Frankfurt und Fulda durch.

Fristen für die Bewerbung

Bitte senden Sie uns frühestens 12 Monate vor sowie spätestes 4 Monate vor dem gewünschten Ausbildungsbeginn Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen zu. Eine spätere Zusendung ist grundsätzlich möglich, jedoch ist dann unser Bewerbungsverfahren meist schon abgeschlossen.

Kosten

Ein sogenanntes Schulgeld bzw. eine Ausbildungsgebühr entsteht nicht. Für Bücher, Fahrten und Exkursionen, die Zulassung zum Examen sowie den Wohnheimplatz entstehen jedoch Kosten.

Probezeit

Die Probezeit beträgt bei den Ausbildungsgängen in den Pflegeberufen 6 Monate (lt. KrPflG), bei der OTA-Ausbildung 4 Monate (lt. BBiG) und bei der Krankenpflegehilfe 3 Monate (lt. HKPHG).

Vergütung

Es wird bei allen angebotenen Ausbildungsgängen ein Ausbildungsentgelt bezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem jeweils gültigen Haustarifvertrag.

Verkürzung

Ist unter bestimmten, gesetzlich geregelten Bedingungen in der Gesundheits- und Kranken- bzw. Kinderkran- kenpflegeausbildung möglich. In der OTA-Ausbildung können wir Ihnen diese Möglichkeit momentan nicht anbieten.

Wohnheim für Auszubildende

Für Auszubildende unserer Schule steht seit 2010 ein neu erbautes Apartmenthaus zur Verfügung. Die Zimmer sind modern und freundlich eingerichtet und komplett möbliert. Ein Bad mit WC und Dusche und eine funktionell ausgestattete Küche wird von jeweils zwei Bewohnern genutzt. Jedes Zimmer verfügt über einen Telefon- sowie Satellitenanschluss. Das Wohnheim verfügt zudem über einen Fahrradkeller und Gemeinschaftsräume sowie einen Wasch- und Trockenraum mit Münzwaschmaschinen.